Ermäßigter Beitragssatz
Wie hoch ist der ermäßigte Beitragssatz?
Mit Einführung des Gesundheitsfonds ist 2009 erstmalig nicht nur der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen vom Gesetzgeber festgesetzt worden, sondern auch der ermäßigte Beitragssatz.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben seither kein Selbstbestimmungsrecht mehr, sondern sind an die Vorgaben des Gesetzgebers gebunden.
Der ermäßigte Beitragssatz gilt für alle Versicherten, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Darunter fallen z.B. Selbständige und beschäftigte Altersrentner, alle freiwillig Versicherten.
Diese Personengruppen können im Wege eines Wahltarifes eine entsprechende Absicherung im Krankheitsfall bei eigener Beitragskostenübernahme versichern.