Ersatzanspruch
Was ist ein Ersatzanspruch?
Hat eine Krankenkasse oder Träger der Sozialhilfe Leistungen erbracht, die nicht er, sondern ein Dritter hätte erbringen müssen, so hat er gegenüber dem Dritten einen Ersatzanspruch in Form der Rückzahlung der erbrachten Leistungen.
Zum Beispiel ist dies der Fall, wenn die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles gegeben sind und die Berufsgenossenschaft ein Verletzungsgeld hätte zahlen müssen, stattdessen aber die Krankenkasse dem Arbeitnehmer ein Krankengeld ausgezahlt hat. Die Krankenkasse hat dann gegen den Unfallversicherungsträger einen Anspruch auf Rückzahlung der erbrachten Krankengeldleistungen.