Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Erwerbsunfähigkeit

Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Krankenkassen/ gesetzlichen Rentenversicherung?

Am 01. Januar 2001 trat das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft. Seither existiert rein rechtlich der Begriff der Erwerbsunfähigkeit nicht mehr, sondern nur noch der Begriff der verminderten Erwerbsfähigkeit.

Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes waren gesetzlich Rentenversicherte gem. § 44 d.F. bis 31. Dezember 2000 erwerbsunfähig, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande waren, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu erzielen, das ein Siebtel der bis Dezember 2000 geltenden monatlichen Bezugsgröße überstieg. Erwerbsunfähigkeit lag nicht vor, wenn der Versicherte eine selbständige Tätigkeit ausübte oder eine Tätigkeit vollschichtig ausüben konnte. Dabei war die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.

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