Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Freiberufliche Tätigkeit

Was ist Freiberufliche Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen?

Nach deutschem Recht werden die Tätigkeiten als freiberuflich bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören nach § 18 Einkommenssteuergesetz (EStG)

  • die selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten

und

  • die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 EStG ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.

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