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Frühgeburt

Was spricht eine Krankenkasse von einer Frühgeburt?

Eine übliche Schwangerschaft dauert rund 280 Tage, was einem Zeitraum von 40 Wochen entspricht.

Von einer Frühgeburt spricht man bei einer Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche bzw. bei einer Schwangerschaftsdauer von 260 Tagen. Frühgeborene wiegen meist unter 2.500 Gramm

Gem. § 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) verlängert sich das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung bei einer Frühgeburt von 8 auf 12 Wochen.

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