Geringverdienergrenze
Was ist die Geringverdienergrenze im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen?
Die Geringverdienergrenze liegt gem. § 20 Absatz 3 SGB IV bei 325,- € monatlich.
Ein Geringverdiener ist ein Auszubildender oder eine Person, die ein freiwilligen soziales oder ökologisches Jahr absolviert und monatlich kein höheres Einkommen als 325,- € haben. Insofern sind Geringverdiener zu unterscheiden von den geringfügig Beschäftigten, die bis 400,- € monatlich einnehmen dürfen.
Die Besonderheit bei den Geringverdienern ist, dass diese nicht sozialversicherungsfrei sind. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet den gesamten Sozialversicherungsbeitrag (also Arbeitgeberanteil + Arbeitnehmeranteil) abzuführen.