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Geringverdienergrenze

Was ist die Geringverdienergrenze im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen?

Die Geringverdienergrenze liegt gem. § 20 Absatz 3 SGB IV bei 325,- € monatlich.

Ein Geringverdiener ist ein Auszubildender oder eine Person, die ein freiwilligen soziales oder ökologisches Jahr absolviert und monatlich kein höheres Einkommen als 325,- € haben. Insofern sind Geringverdiener zu unterscheiden von den geringfügig Beschäftigten, die bis 400,- € monatlich einnehmen dürfen.

Die Besonderheit bei den Geringverdienern ist, dass diese nicht sozialversicherungsfrei sind. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet den gesamten Sozialversicherungsbeitrag (also Arbeitgeberanteil + Arbeitnehmeranteil) abzuführen.

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