Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Was verstehen die Krankenkassen unter dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag?
Der Gesamtversicherungsbeitrag ist die Summe aus den Beiträgen zur Krankenkasse, zur Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung.
Die jeweiligen Beiträge werden vom Bruttoarbeitseinkommen des Arbeitnehmers angezogen und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil vom Arbeitgeber an die zuständige Einzugsstelle abgeführt.