Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
navigate_before Zurück

Gleitzone

Was ist die Gleitzone im Sinne der Krankenkassen?

Als Gleitzone wird die Arbeitseinkommensstufe zwischen 400,01 € und 800,- € bezeichnet, vgl. § 20 SGB IV.

Die Gleitzone soll verhindern, dass versicherungspflichtige Arbeitnehmer an einem Einkommen von über 400,- € sofort die vollen Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen. In der Gleitzone haben Arbeitnehmer nur einen reduzierten und linear ansteigenden Beitragsanteil an dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (also auch zur gesetzlichen Krankenversicherung/ Krankenkasse) zu bezahlen.

Suche in Lexikon