Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen?
Bei den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) handelt es sich um Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgelistet sind, die der Arzt seinem Patienten gegen Selbstkostenübernahme aber anbieten kann, sofern sie auf den IGeL-Listen aufgeführt sind.
Die IGeL gehen über das Maß der notwendigen Patientenversorgung hinaus und sind sowohl von der Bundesregierung als auch von den Verbraucherzentralen stark umstritten.
Die Krankenkassen dürfen die Kosten dieser IGeL zum Schutz der Solidargemeinschaft nicht erstatten. Der Arzt, der IGeL anbietet ist verpflichtet, seinen Patienten über den Sinn und die Kosten der individuellen Leistung aufzuklären.