Jahresarbeitsentgeltgrenze / Versicherungspflichtgrenze
Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze / Versicherungspflichtgrenze?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welcher Höhe des von einem Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres eingenommenen Bruttoarbeitsentgeltes keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr besteht, weswegen sie auch Versicherungspflichtgrenze genannt wird.
Diese Grenze wird jährlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung anhand der durchschnittlichen Bruttogehaltssumme des Vorjahres angepasst.
Um von der Versicherungspflicht befreit zu werden verlangt § 6 SGB V, dass die Jahresentgeltgrenze von Arbeitnehmern in 3 aufeinanderfolgenden Jahren überschritten worden sein muss und auch im laufenden Jahr überschritten wird.
Zum Arbeitsentgelt werden neben dem Bruttoeinkommen auch das Weihnachtsgeld, das Urlaubsgeld und Vermögenswirksame Leistungen, sowie pauschale Überstundenvergütungen und Sachbezüge gezählt.