Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Jahresmeldung

Was ist bei einer Jahresmeldung zu beachten?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, jährlich seine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung zu melden.

Nach § 28a SGB IV hat der Arbeitgeber die Jahresmeldung immer zum 31. Dezember eines jeden Jahres einzureichen. Meldepflichtig ist das Arbeitsentgelt des Angestellten bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

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