Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Kombileistungen

Wann werden Kombileistungen erbracht?

Nimmt der Pflegebedürftige nicht alle ihm zustehenden Sachleistungen in Anspruch, so kann er sich die nicht in Anspruch genommenen Leistungen in Form des Pflegegeldes auszahlen lassen.

Diese Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld werden als Kombileistungen bezeichnet. Eine derartige Kombileistung kommt z.B. dann in Betracht, wenn nicht nur Fremdhilfe in Anspruch genommen wird, sondern auch ein Familienangehöriger einen Teil der Pflege übernimmt. Die Auszahlung des Pflegegelde erfolgt in prozentual anteiligem Verhältnis zur Inanspruchnahme der Sachleistung.

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