Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Was sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen?
Die gesetzlichen Krankenkassen sind an gesetzliche Vorgaben gebunden. Es ist ihnen in weiten Teilen nicht frei, welche Leistungen sie anbieten und welche nicht.
Frei in ihren Angeboten sind die Krankenkassen nur im Rahmen ihrer Wahltarife, in denen auch Leistungen über den Pflichtenkatalog hinaus variabel angeboten werden.
Die zwingend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Kapitel drei des Fünften Buches des Sozialgesetzes (SGB V). § 11 SGB V gibt eine grobe Übersicht über die Pflichtleistungen der Krankenkassen, die in den ihm folgenden Paragraphen näher definiert sind.
So hat der in der gesetzlichen Krankenkasse Versichert z.B. einen Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch (§§ 20 bis 24b). Außerdem hat er einen Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten (§§ 25 und 26) und auf Leistungen zur Behandlung einer Krankheit (§§ 27 bis 52). Darüber hinaus stehen Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen zu, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.
Zusammengefasst bedeutet dass, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Leistungen, die medizinisch notwendig und wirtschaftlich sind. Die Kostentragung ist unabhängig von der Beitragszahlung. Jeder Pflichtversicherte erhält dieselben Leistungen, undabhängig von seiner eingezahlten Beitragshöhe.
Wünscht der Versicherte einen größeren Leistungsumfang, der über den gesetzlichen Pflichtenkatalog der Krankenkassen hinausgeht, muss er sich privat zusatzversichern.