Lohnkonto
Was ist ein Lohnkonto?
Gem. § 28f SGB IV ist der Arbeitgeber verpflichtet für jeden seiner Mitarbeiter ein Lohnkonto zu führen.
Dies ist unabhängig davon, welche Art von Beschäftigungsverhältnis besteht. Der Arbeitgeber muss das Lohnkonto führen und dieses bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahrs (getrennt nach Kalenderjahren) aufbewahren. Das Lohnkonto dient der Vereinfachung der Prüfung des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzuges der Arbeitsentgelte.
Wird ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Mitarbeiter beendet, spätestens aber am Ende des laufenden Kalenderjahres, muss das Lohnkonto saldiert und zusammen mit allen Belegen sechs Jahre aufbewahrt werden.