Mehrfachbeschäftigung
Was verstehen Krankenkassen unter Mehrfachbeschäftigung?
Hat ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse bei verschiedenen Arbeitgebern gleichzeitig, kann sich dies auf den Sozialversicherungsbeitrag auswirken.
Geht der Arbeitnehmer einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (A) nach und übt zusätzlich eine geringfügig entlohnte und/oder eine kurzfristige Beschäftigung aus, so werden die Einkommen nicht addiert um das sozialversicherungspflichtige Einkommen zu ermitteln, zugrunde gelegt wird dann nur das Einkommen der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (A).
Werden zwei nicht geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, werden die Einkommen grundsätzlich zusammengezählt. Beträgt die Summe der Einkünfte aus den geringfügigen Beschäftigungen mehr als 400,- € monatlich, so sind Sozialabgaben zu leisten.