Mehrleistung
Dürfen Krankenkassen Mehrleistungen erbringen?
Mehrleistungen sind freiwillige Zusatzleistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen anbieten können, die über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehen. Die Mehrleistungen müssen in ihren Satzungen festgesetzt sein.
Mehrleistungen dürfen nur dann in den Satzungen aufgenommen werden, wenn ein Gesetz dies vorsieht.