Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Was ist das Opferentschädigungsgesetz (OEG)?
Der Staat trägt die Verantwortung gegenüber den Bürgern, diese vor Gewalttaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen zu schützen. Versagt der Schutz, so ist der Staat gegenüber dem Opfer zum Schadensersatz verpflichtet.
Ist ein entsprechender Anspruch gegeben, tragen gem. § 4 OEG der Bund zu 40 % und das Land, in dem die Schädigung erfolgte, zu 60 % der Kosten, die für die Leistungserbringung des Opfers entstehen.