Pflegebedürftigkeit
Wann liegt eine Pflegebedürftigkeit vor?
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen allgemeinen Lebensalltag selbständig zu bewältigen und zu meistern und auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Die Pflegebedürftigkeit gestaltet sich in drei Pflegestufen. Welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird im Rahmen einer gutachterlichen Prüfung festgelegt.