Pflegeperson
Wer wird als Pflegeperson bezeichnet?
Der Begriff Pflegeperson ist in § 19 SGB XI legaldefiniert. Danach handelt es sich bei einer Pflegeperson um eine Person, die nicht erwerbsmäßig einen im Sinne des Gesetzes Pflegebedürftigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegt.
Leistungen von der Pflegeversicherung zur sozialen Sicherung erhält eine Pflegeperson dann, wenn sie eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegt.
Zumeist sind Pflegepersonen Familienmitglieder des Pflegebedürftigen. Sie werden dann auch als pflegende Angehörige bezeichnet. Als Pflegeperson kommen aber auch Freunde, Nachbarn oder Bekannte in Frage.