Pflegeversicherung
Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Der Beitrag zu der Pflegeversicherung wird bei Pflichtversicherten direkt vom Bruttoarbeitsentgelt abgezogen und an die Pflegeversicherungen weitergeleitet.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird von dem pflichtversicherten Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber je zur Hälfte getragen. Gem. § 55 SGB XI beträgt der Beitragssatz bundeseinheitlich 1,95 % (Stand: 2011) der beitragspflichtigen Einnahmen. Kinderlose bezahlen 0,25 % zusätzlich.
Wer Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist, hat in der Regel auch eine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Möchte der Versicherte Leistungen über die Leistungspflicht der Pflegekassen hinaus gesichert wissen, kann er eine Zusatzpflegeversicherung abschließen.
Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit hat die soziale Pflegeversicherung die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfen zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.