Praktikanten
Was ist ein Praktikant?
Praktikanten unterfallen in der Regel dann nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn sie
- gemäß Studien- oder Prüfungsordnung ein Praktikum absolvieren
und
- während des Praktikums an einer ordentlichen Hochschule eingeschrieben sind (das gilt auch für Ausländer, die an einer Hochschule im Ausland eingeschrieben sind).
Demnach liegt eine Sozialversicherungspflicht für Praktikanten dann vor, wenn sie keiner Studien- oder Prüfungsordnung einer Hochschule unterliegen. Darüber hinaus besteht die Sozialversicherungspflicht, wenn das Praktikum entlohnt wird und die Geringfügigkeitsgrenze von 400,- € im Monat überschritten wird.