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Psychotherapie

Was bedeutet Psychotherapie im Sinne der Krankenkassen?

Der Begriff der Psychotherapie (altgriechisch: psycho = Seele und therapía = heilen) steht für alle Formen psychologischer Verfahren, deren Ziel die medikamentlose Behandlung psychischer und psychosomatischer Krankheiten, Leidenszustände oder Verhaltensstörungen ist.

Gem. § 92 SGB V soll der Gemeinsame Bundesausschuss Richtlinien beschließen, die für die gesetzlichen Krankenkassen verbindlich sind und innerhalb deren Rahmen, Leistungen für die Psychotherapie zu erbringen sind. Die gesetzlichen Krankenkassen sind zur Leistung verpflichtet, soweit eine behandlungsbedürftige Krankheit erwiesen vorliegt und die Psychotherapie ein geeignetes Verfahren zur Krankheitsbehandlung darstellt und wirtschaftlich ist.

Die Psychotherapie stellt keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar, wenn sie nicht der Heilung oder der Rehabilitierung einer Krankheit dient. Dies ist z.B. bei Maßnahmen der Fall, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder der Berufsförderung dienen. Auch Erziehungsberatung, Sexualberatung, körperbezogene Therapieverfahren sowie Maßnahmen der Heilpädagogik stellen in der Regel keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar.

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