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Rechtsanspruchsleistung

Was ist eine Rechtsanspruchsleistung?

Rechtsansprüche ergeben sich aus gesetzlichen Normen. Im Bezug auf die Sozialleistungen ergeben sich Leistungsansprüche der Versicherten insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch.

Ein Anspruch besteht dann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, die die Norm beschreibt. Es gibt Normen die kumulative oder auch alternative Voraussetzungen nennt.

Der Leistungsträger ist verpflichtet, die Leistung zu gewähren, wenn alle von der Norm beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Allerdings kann es durchaus auch zu Unterschieden in der Leistungsgewährung kommen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn dem Leistungsträger ein Ermessensspielraum eingeräumt ist. Dies ist in der Regel durch ein „kann“ in der Norm zu erkennen. Weitere Voraussetzungen als die, die die Norm verlangt, darf der Leistungsträger darüber hinaus in keinem Fall verlangen.

 

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