Risikostrukturausgleich (RSA)
Risikostrukturausgleich (RSA)
In Deutschland besteht seit der Einführung des Gesundheitsfonds ein externer Risikostrukturausgleich (RSA) und nicht mehr der interne RSA.
Die auf der einen Seite in Deutschland bestehende Wahlfreiheit der Versicherten, d.h. jeder Versicherte kann frei wählen, bei welcher Krankenkasse er versichert sein möchte, und der auf der anderen Seite herrschende gesetzlich vorgeschriebener Versicherungs- und Leistungszwang der Krankenkassen, führt dazu, dass die Krankenkassen nicht ganz frei beeinflussen können, wen sie bei sich in der Krankenkasse als Mitglied aufnehmen und wen nicht. Die eine Krankenkasse hat deswegen eventuell mehr Ausgaben pro Jahr zu tragen, als eine andere Krankenkasse und die Einnahmen der einen Krankenkasse durch ihre Mitgliedsbeiträger können höher sein als die einer anderen. Um dieses Risiko der Ungleichheit der Einnahmen gegenüber der Kostentragung für die Krankenkassen gleichgewichtig zu halten, findet ein Risikoausgleich statt.
Bis zur Einführung des Gesundheitsfonds im Jahre 2009, glichen die Krankenkassen untereinander und gesetzlich gesteuert ihre Risikostruktur aus. Die Einführung des Gesundheitsfond führte dazu, dass die Mitglieder ihre Beiträge nicht mehr direkt an ihre Krankenkassen zahlen, weswegen die Krankenkassen auch nicht mehr direkt von den Mitgliedsbeiträgen profitieren, denn der Staat verteilt aus dem Fond die Einnahmen an die Kassen. Aufgrund des Gesundheitsfonds findet der RSA nun durch den Staat statt.