Scheinselbständigkeit
Was versteht man unter Scheinselbständigkeit?
Von Scheinselbständigkeit spricht man, wenn eine Person, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht, nach außen wie ein selbständiger Gewerbetreibender auftritt. Der Scheinselbständige wird in der Sozialversicherung behandelt wie ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter. Er hat die Sozialversicherungsbeiträge ebenso zu bezahlen, wie ein Arbeitnehmer.