Selbstverwaltung
Was versteht man unter Selbstverwaltung?
Selbstverwaltung im juristischen Sinne ist die Übertragung von staatlichen Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbständigte Organisationen.
Typisches Beispiel für die Struktur der Selbstverwaltung sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die von ihr autonom gesetzten Normen, die für sie verbindlich sind, sind in Satzungen formuliert und unterliegen dem materiellen Recht.
Die Sozialversicherungsträger sind selbstverwaltend organisiert.