Sonstige Einkünfte
Was gehört zu der Einkunftsart „Sonstige Einkünfte“
Im deutschen Steuerrecht werden sieben Einkunftsarten unterschieden, vgl. § 2 Einkommenssteuergesetz (EStG).
Die für die Sozialversicherung am Wichtigsten sind die Überschuss- und Gewinneinkunftsarten. Die sonstigen Einkünfte zählen zu den Überschusseinkunftsarten und werden zur Ermittlung des Gesamteinkommens dementsprechend berücksichtigt.
Unter die sonstigen Einkünfte fallen insbesondere die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Rente aus privaten Versicherungsverträgen, Unterhaltszahlungen und Einkünfte aus privaten Veräußerungen.