Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Unfallversicherung

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung.

Aufgabe der Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten zu verhindern. Im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Eintritt einer Berufskrankheit ist es die Aufgabe der Unfallversicherung die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit des Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wieder herzustellen. Die Pflichten der Unfallversicherung sind im 7. Buch des Sozialgesetzes (SGB VII) gesetzlich normiert, welches durch die Berufskrankheitenverordnung (BKV) ergänzt wird.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben sich aus § 114 SGB VII. Dies sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen.

Die Träger der Unfallversicherung stehen unter staatlicher Aufsicht und sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts.

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