Vermögensbildung
Wie kann eine Vermögensbildung mit der Arbeitnehmersparzulage erfolgen?
Eine Vermögensbildung in Form der Arbeitnehmersparzulage ist grundsätzlich weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig. Bis zu 480,- € kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitsentgelt subventioniert anlegen.