Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Vermögensbildung

Wie kann eine Vermögensbildung mit der Arbeitnehmersparzulage erfolgen?

Eine Vermögensbildung in Form der Arbeitnehmersparzulage ist grundsätzlich weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig. Bis zu 480,- € kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitsentgelt subventioniert anlegen.

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