Verpflegungsmehraufwendungen (Spesen)
Wie werden Verpflegungsmehraufwendungen (Spesen) verrechnet?
Verpflegungsmehraufwendungen sind die Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer dadurch hat, dass er nicht an seinem gewöhnlichen Arbeitsplatz eingesetzt wird (Reisekosten, Verpflegung, Fahrtkosten, Unterbringung etc.).
Hat der Arbeitnehmer diese Kosten zunächst ausgelegt, bekommt er sie in der Regel vom Arbeitgeber rückerstattet. Zahlt der Arbeitgeber zu den tatsächlich entstandenen Kosten eine Mehraufwandsentschädigung (Spesen), so ist diese weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig, soweit die steuerrechtlichen Pauschalbeträge nicht überschritten werden.