Versicherungszweig
Dürfen sich unterschiedliche Versicherungszweige mischen?
Mit dem Begriff Versicherungszweige wird dem Grundsatz der Spartentrennung gem. § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Rechnung getragen.
Grundsätzlich dürfen die einzelnen Sparten der Versicherungen nicht miteinander vermischt werden, sondern eigenständig bleiben. So darf grundsätzlich die Lebensversicherung nicht mit der Krankenversicherung sowie der Schaden- und Unfallversicherung vermischt werden.