Verwaltungsakt
Was ist ein Verwaltungsakt?
In § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist der Begriff des Verwaltungsaktes legaldefiniert.
Danach ist ein Verwaltungsakt jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Somit ist beispielsweise das Ablehnungsschreiben der beantragten Pflegeleistung ein Verwaltungsakt. Ebenso handelt es sich bei der Gewährung des Arbeitslosengeldes um einen Verwaltungsakt.