Verzichtserklärung
Was ist eine Verzichtserklärung?
Arbeitnehmer, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, sind von der Versicherungspflicht befreit. Von ihrem Arbeitsentgelt werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, lediglich der Arbeitnehmer zahlt Pauschalbeträge an die Minijob-Zentrale.
Der geringfügig Beschäftigte kann aber mit einer schriftlichen Erklärung auf seine Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Dies hat für ihn zum Vorteil, dass er dann in die Rentenkasse einzahlt und im Rentenfall eine höhere Rente erhält. Durch eine Ausgleichszahlung, deren Höhe sich aus der Differenz des Beitragssatzeses zur Rentenversicherung und dem Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ergibt, wird der Arbeitnehmer Rentenversicherungspflichtig und kann somit weitere Entgeltpunkte für seine spätere Rente erwerben.