Vollstationäre Pflege
Zahlt die Pflegeversicherung eine Vollstationäre Pflege?
Gem. § 43 SGB XI haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht in Betracht kommt.
Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der pauschalen Leistungsbeträge die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Der Anspruch besteht pro Kalendermonat für
- Pflegebedürftige in Pflegestufe I: 1.023,- €
- Pflegebedürftige in Pflegestufe II: 1.279,- €
- Pflegebedürftige in Pflegestufe III: 1.510,- € ab 01.01.2010 und
1.550,- € ab 01.01.2012
- Anerkannte Härtefälle: 1.825,- € ab 01.01.2010 und 1.918,- € ab 01.01.2012.