Wartezeiten
Ab wann leistet eine private Krankenversicherung?
Bei einer Versicherung in einer privaten Krankenkasse, werden grundsätzlich Leistungen erst nach Ablauf einer dreimonatigen Wartezeit (allgemeine Wartezeit) erstattet.
Diese Wartezeit findet dann keine Beachtung bei einer Leistungsbeanspruchung in Folge eines Unfalls sowie bei Kinder- und Ehegattennachversicherungen.
Neben der allgemeinen Wartezeit gilt für die Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Zahnbehandlungen eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Die Besondere Wartezeit ist bei der Kindernachversicherung nicht einzuhalten.