Wegeunfall
Ist ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit auch ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist grundsätzlich auch dann gegeben, wenn sich der Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignet und der Versicherte infolge dessen arbeitsunfähig ist (= Wegeunfall).
Unter im Einzelfall zu entscheidenden Umständen kann auch dann ein Arbeitsunfall gegeben sein, wenn sich der Unfall nicht auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit ereignete.
Ist ein Arbeitsunfall festgestellt und der Arbeitnehmer arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitnehmer in aller Regel zunächst eine Entgeltfortzahlung über einen Zeitraum von 6 Wochen. Anschließend zahlen die Krankenkassen im Auftrag der Träger der Unfallversicherung ein Verletztengeld.