Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Zahnersatz

Wird Zahnersatz von der Krankenkasse gezahlt?

Zahnersatz ist der Oberbegriff für den Ersatz fehlender natürlicher Zähne. Der Zahnersatz wird von den Krankenkassen je nach Befund bezuschusst.

Die Zuschüsse sind fest kalkuliert und nicht variabel. Sie richten sich nach dem Befund. Das bedeutet, dass jeder Patient mit demselben Befund denselben Zuschuss erhält. Die Krankenkassen sind daran gebunden und haben bei der Bezuschussung keinen Ermessensspielraum.

Die Festzuschüsse decken mindestens 50 % der vorher festgelegten, medizinisch notwendigen Versorgung für den konkreten Befund ab. Die über den Zuschuss hinausgehenden Kosten muss der Versicherte tragen. Wünscht der Versicherte eine höherwertige Versorgung, beispielsweise ein Implantat statt einer Brücke, gewährt die Krankenkasse lediglich den Festzuschuss zu der Brücke. Die zusätzlichen Kosten zahlt der Versicherte allein.

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