Zugelassene Krankenhäuser
Was sind zugelassene Krankenhäuser im Sinne der Krankenkassen?
Die Krankenkassen sind gesetzlich daran gebunden, nur die Leistungen von zugelassenen Krankenhäusern zu übernehmen. Gem. § 108 SGB V sind zugelassene Krankenhäuser im Sinne des Gesetzes:
- Krankenhäuser, die nach dem jeweiligen Landesrecht als Hochschulklinik anerkannt sind
- Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, so genannte Plankrankenhäuser
- Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen haben.