Zuzahlungen zu Krankenkassenleistungen
Wer muss Zuzahlungen zu Krankenkassenleistungen zahlen?
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann keine volle Leistungsübernahme erwarten. Der Versicherte muss eine Reihe von Zuzahlungen zu den Behandlungen und zu den Medikamenten leisten.
Zuzahlungen fallen z.B. bei Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, vollstationäre Krankenhausbehandlung, ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen, Haushaltshilfen, Häuslicher Krankenpflege an. Darüber hinaus muss der gesetzlich Versicherte pro Kalenderquartal eine Praxisgebühr zahlen.